Für die Ausführung eines Auftrages berechnen wir Anfahrts- und Aufwendungskosten.Diese berechnen sich nach der Entferung des Auftragsortes und der
Art des Suchaufwandes. Ferner berechnen wir den gesetzlichen Finderlohn von ca. 10% für das Fundgut, das sich im dem Fall nach dem Wert des Fundobjektes richtet.
Bitte sprechen sie uns vor ihrem Auftrag an, um Unangenehmheiten zu vermeiden.
Für eine Beratung oder eine Vermittlung an einem anderem Auftragssucher in ihrer Nähe berechnen wir nichts.
Bückeburg, Stadthagen, Schaumburg, Rinteln, Hameln, Kalletal, Herford, Extertal, Bielefeld, Minden, Hille, Bad Oeynhausen, Lübbecke, Rahden, Nienburg, Steinhude, Wunstorf, Neustadt, Hannover,
Barsinghausen, Bad Nenndorf, Haste, Rehren, Springe, Bad Pyrmont, Hessisch Oldendorf, Wennigsen, Espelkamp, Empelde, Stolzenau, Steyerberg, Petershagen, Lahde, und darüber hinaus.... Sprechen sie
uns an!